Ihre Dach-Sachverständigen
aus dem Norden

Wir sind ein Zusammenschluss von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Dachdeckerhandwerk aus den Bundesländern Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg - Vorpommern. Unsere Kernaufgabe ist Ihr Dachprojekt als unabhängiger und objektiver Sachverständiger zu begleiten. Strittige Bauschäden, Sturm- und Hagelschäden werden durch uns begutachtet und wir minimieren als Fachsachverständige Investitionsrisiken und hohe finanzielle Verluste bei Ihrem Projekt.

hochpolymere Dachbahn (Kunststoffbahn) nicht bitumenverträglich mit Bitumenbahnen „saniert/repariert“

Übersicht der Sachverständigen

Holger Luks

18107 Rostock

Ingo Kühl

19348 Perleberg

Thomas Hoppe

21079 Hamburg

Matthias Rust

22113 Oststeinbek

Christian Wiese

22549 Hamburg

Martin Granseuer

22851 Norderstedt

Katrin Jacobs

23738 Lensahn-Sipsdorf

Rolf Fischer

24306 Plön

Karl-Heinz Huber

24340 Eckernförde

Dr. rer. nat. Klaus-Peter Jürgens

24536 Neumünster

Manfred Menzel

24644 Timmaspe

Peter Wunsch

25479 Ellerau

Peter Hasenkampf

25492 Heist

Rolf Feddersen

25853 Bohmstedt

Axel Torge

25924 Klanxbüll

Der Sachverständige ist

aktuell verfügbar

aktuell nicht verfügbar

Schäden

Wann wird ein öffentlich und vereidigter bestellter Sachverständiger aus dem Dachdeckerhandwerk benötigt?

  • wenn eine unabhängige fachliche Beratung oder eine zusätzliche Information für Ihr Projekt erforderlich ist
  • ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt werden soll
  • eine Bauleistung im Dachbereich bewertet werden soll
  • eine fachliche Auseinandersetzung gerichtlich oder außergerichtlich geklärt werden soll, um bei Ihrem Projekt weiterzukommen
  • der tatsächliche Bauzustand an Ihrem Dachprojekt gesichert werden soll - Beweissicherung, um sich mit den Beteiligten gerichtlich oder außergerichtlich auseinanderzusetzen.

Was ist unser Aufgabenbereich?

Der Aufgabenbereich lässt sich grob in die private Sachverständigentätigkeit und die gerichtliche oder behördliche Sachverständigentätigkeit unterteilen. In beiden Bereichen geben die öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige des Dachdeckerhandwerks Auskunft über Lehr- und Erfahrungssätze aus ihrem Fachgebiet. Wir stellen Tatsachen aufgrund unseres besonderen Wissens fest und beurteilen aufgrund unserer Sachkunde und unserer Erfahrung tatsächliche Sachverhalte. Wir nehmen für Sie Stellung und erteilen fachlichen Rat. Der handwerkliche Sachverständige unterscheidet sich insbesondere von allgemeinen Bausachverständigen dahingehend, dass wir die Experten für das Dach sind und dank zahlreicher Qualifikationen, Zertifizierungen und Weiterbildungen ausschließlich im Bereich des Dachdeckerhandwerks unterwegs sind. Technisch sind wir dadurch auf dem neusten Stand, unsere Expertise ist dadurch in diesem Bereich führend und anerkannt. Wir beraten Sie gern in allen Fragen rund um Schäden an Steil- und Flachdächern, Metallbedachungen und Dachentwässerungen, Fassadenbekleidungen bis hin zu Wasser-, Schimmel- und Feuchteschäden, auch bauphysikalische Problemstellungen im Dachbereich gehören zu unserem Aufgabengebiet. Konkrete Aufgabenbereiche sind gutachterliche Aussagen zu:

  • der erbrachten handwerklichen Leistungen und deren Wert bei Ihrem konkreten Dachprojekt – Baubegleitung, Qualitätssicherung und Beratung und Begleitung bei der Abnahme.
  • noch zu erbringenden handwerkliche Leistungen, wir erstellen zum Beispiel Leistungsverzeichnisse für Ihr Projekt in Abstimmung mit Ihnen.
  • Wir prüfen und bewerten für Sie Angebote, erstellen Sanierungskonzepte, führen Zeit- und Restwertermittlungen im Zusammenhang mit handwerklichen Leistungen am Dach aus.
  • Wir bewerten Sturm- und Hagelschäden nach starken Unwettern.

Oft kann ein gemeinsames Gespräch vor Ort mit den Parteien und dem Sachverständigen als neutralem Vermittler eine Lösung bringen, mit der die Beteiligten leben können. Häufig werden bei dieser Vorgehensweise erhebliche wirtschaftliche Beeinträchtigungen für beide Seiten vermieden.

Für wen arbeiten wir und was kostet Sie die Tätigkeit des Sachverständigen?

Wir arbeiten häufig für: Gerichte (Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte, etc.), Versicherungen, private Auftraggeber, Auftraggeber aus der Wohnungswirtschaft, Wohneigentümergemeinschaften, Architektur- und Planungsbüros, Projektsteuerer, Generalunternehmer für Bauleistungen, Investoren aus dem Immobilienbereich, Rechtsanwälte und vielleicht auch bald für Sie!

Wir rechnen allein mit unserem Auftraggeber, also Ihnen ab. Bei gerichtlicher Beauftragung ist die Vergütung gesetzlich geregelt, nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG), hinzu kommen Fahrtkosten, sowie Aufwendungs- und Auslagenersatz. Im Falle einer privaten Beauftragung werden die konkreten Vereinbarungen zum Leistungsumfang und der Vergütung individuell mit dem jeweiligen Sachverständigen getroffen. Kontaktieren Sie uns gerne direkt!